Die Wohnflächenberechnung spielt beim Immobilienverkauf eine entscheidende Rolle. Die erfassten Quadratmeter wirken sich direkt auf den Kaufpreis aus. Um so wichtiger ist es, hier von Anfang an auf eine rechtssichere Vermessung zu setzen. Die Wohnflächenverordnung (WoFIV) und DIN 277 bilden die üblichen Grundlagen zur Wohnflächenberechnung. Allerdings gibt es hier enorme Unterschiede der Ansätze. Bei einem normalen Einfamilienhaus können schnell Unterschiede von bis zu 20 m² entstehen. Die Wahl des Verfahrens hat somit erheblichen Einfluss auf die Werteinschätzung einer Immobilie.
Bereits 2005 kippte der BGH die 10% Regel, wonach eine genannte Wohnfläche bis zu 10% von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Durch den Wegfall dieser Regelung, erhält eine korrekte Wohnflächenberechnung eine noch größere Bedeutung. Fakt ist, der Verkäufer haftet für die genannte Wohnfläche.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass gut 90% der Flächenberechnungen von Bestandsimmobilien fehlerhaft sind. Die Fehler entstehen, weil häufig die Flächen von Bauanträgen, Mietverträgen, Teilungserklärungen oder älteren Berechnungen zur Ermittlung der Wohnfläche herangezogen werden.
Zur Vorbereitung von Transaktionen, wie der An- und Verkauf von Immobilien ist eine Vermessung sowie die Erstellung eines aktuellen Grundrisses erforderlich. Wir betreiben eine lasergestützte Vermessung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie eine CAD-Grundrisserstellung.